Gefördert werden kulturelle Projekte mit einem inhaltlichen Bezug zum Thema Fußball, zur UEFA EURO 2024 oder zur lokalen oder europäischen Fußballkultur.
Um den facettenreichen Möglichkeiten des Themas gerecht zu werden, wird ein spezielles Förderverfahren entwickelt und ausgeschrieben. Unterstützt werden können Projekte, die eine städtische Förderung in Höhe von maximal 20.000 Euro beantragen.
Thematische Anknüpfungspunkte
- künstlerische Projekte in allen Sparten (zum Beispiel Kulturevents, Festivals, Film, Tanz, Installationen, Theater, Musik, Literatur)
- Projekte der kulturellen Bildung und Vermittlung
- Performances, musikalische und sportliche Acts im Bereich „Street Entertainment“ an den vier Leipziger Spieltagen im öffentlichen Raum in der Leipziger Innenstadt
Förderkriterien und Auswahlverfahren
Eine Jury bewertet die eingereichten Projektvorschläge auf Basis nachfolgend aufgelisteter Kriterien. Das Ergebnis wird den Antragsteller/-innen im Dezember 2023 und Januar 2024 bekanntgegeben.
Die Zuwendungsbescheide sollen voraussichtlich im Dezember 2023 und Januar 2024 versendet werden.
Es sollen Projekte gefördert werden, die:
- den thematischen Schwerpunkt Fußball betrachten
- bürgernah ausgerichtet sind und stark in die Stadtgesellschaft hineinstrahlen
- in 2024 durchgeführt und abgerechnet werden
- über einen schlüssigen Kosten- und Finanzierungsplan verfügen sowie eine hohe Realisierungswahrscheinlichkeit glaubhaft machen
Zuwendungsempfänger/-in
Zuwendungsempfänger/-in im Sinne dieser Ausschreibung sind Antragsteller/-innen wie gemeinnützige Vereine, Verbände, freie Träger, Gruppen, Initiativen, Privatpersonen, andere juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Aufgaben erfüllen, die im Interesse der Stadt Leipzig liegen.
Voraussetzungen, Art und Umfang für eine Zuwendung
Die Vorhaben sind in Leipzig zu realisieren.
Die Antragsteller/-innen haben sich zur ergänzenden Finanzierung um Mittel von privaten und öffentlichen Geldgebern zu bemühen; freiwillige, unentgeltliche Leistungen können berücksichtigt werden. Es werden nur Vorhaben gefördert, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde.
Das zur Förderung beantragte Vorhaben ist von den Antragsteller/-innen in Höhe von mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben aus eigenen oder Drittmitteln zu finanzieren.
Die Stadt Leipzig kann einer Ermäßigung des Eigenmittelanteils in angemessenem Umfang zustimmen, wenn die Antragsteller/-innen freiwillige unentgeltliche Leistungen erbringen. Freiwillige, unentgeltliche Leistungen der Antragsteller/-innen und Dritter dürfen nur in Höhe des marktüblichen Geldwertes veranschlagt werden. Sie sind nicht Bestandteil des Finanzierungs-, Haushalts- oder Wirtschaftsplans, sondern getrennt davon auszuweisen und, soweit sie für die Bewilligung maßgebend sind, im Zuwendungsbescheid für verbindlich zu erklären.
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Projektförderung gewährt (maximal 20.000 Euro pro Projekt). Eine Doppelförderung desselben Vorhabens aus unterschiedlichen städtischen Mitteln ist nicht möglich.
Rechtsgrundlagen/ Verwendungsnachweis
Die Förderung wird auf der Grundlage der Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (PDF 743 KB) (Zuwendungsrichtlinie - Beschluss der Ratsversammlung vom 18.5.2016 - VI-DS 01241 - NF-05) ausgereicht.
Es besteht kein Anspruch auf eine Zuwendung.
Der oder die Zuwendungsempfänger/-in ist verpflichtet einen Verwendungsnachweis vereinfacht unter Verwendung des amtlichen Formblattes einzureichen sowie in allen Veröffentlichungen auf die Förderung durch die Stadt Leipzig, Amt für Sport, hinzuweisen.
Antrag stellen: Bewerbungsfrist 15. November 2023
Anträge sind unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Antragsformulars auf Projektförderung / Amt für Sport (PDF) nebst Kosten-Finanzierungsplan an folgende Adresse mit dem Stichwort Projektförderung "Fußball und Kultur UEFA EURO 2024" zu richten.
Stadt Leipzig/Dezernat III
Amt für Sport
UEFA EURO 2024
Stichwort Projektförderung "Fußball und Kultur UEFA EURO 2024"
Am Sportforum 3
04105 Leipzig
Im Falle einer Förderung wird das Projekt in Printform und Digital vorgestellt. Voraussetzung ist die Zuarbeit von Datum, Ort, Zeit, Veranstalter sowie eines Veranstaltungstextes und eines kostenfrei nutzbaren Fotos zuzüglich Rechteangabe.
Anträge können bis 15. November 2023 für den Förderzeitraum ab 1. Februar 2024 bis zum 14. Juli 2024 gestellt werden. Eine kürzere Projektdauer ist möglich. Die Bewerbungsfrist ist eine Ausschlussfrist; später eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang bei der Stadt Leipzig.
Kontakt
Rückfragen zum Verfahren oder zu anderen Details richten Sie bitte an Katharina Weissgerber (Projektkoordinatorin, Amt für Sport) per E-Mail an katharina.weissgerber@leipzig.de oder an Claudia Wagner (Referentin, Dezernat Kultur) per E-Mail an claudia.wagner@leipzig.de.